07

März 2018
Erster Workshop

Ziel dieses Workshops war es, eine gemeinsame Basis zwischen den unterschiedlichen Branchen zu schaffen und erste Visionen zu formulieren.

Zu den Ergebnissen

11

April 2018
Zweiter Workshop

Ziel des zweiten Workshops war es, eine ganzheitliche Betrachtung von Gamification im Life Science Kontext zu ermöglichen. Dafür wurde – aufbauend auf dem ersten Workshop – die User Experience (UX), d.h. die Nutzererfahrung, in den Mittelpunkt gerückt.

Zu den Ergebnissen

27

Juni 2018
Dritter Workshop

In einem eintägigen Simulations-Workshop werden wir gemeinsam ihre Gamification Konzepte in regulierten Arbeitswelten entwickeln. Vision trifft auf Wirklichkeit: Realitätsnah mit Argumentationshilfen gegenüber den Entscheidern.

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Unsere Idee:

Komplexität in hochregulierten Arbeitswelten
spielend beherrschbar machen.

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Veranstaltungsbeschreibung

114400b Verteidigung der Thesis

Zuletzt geändert:02.09.2019 / Huse
EDV-Nr:114400b
Studiengänge: Mediapublishing (Bachelor, 7 Semester), Prüfungsleistung im Modul Bachelor-Prüfung in Semester 7
Häufigkeit: immer
Dozent: Prof. Stefan Schmid
Sprache: Deutsch
Art: -
Umfang: 0 SWS
ECTS-Punkte: 0
Workload: Vorbereitung der mündlichen Prüfung (›Verteidigung‹):
1 Tag à 8 Stunden = 8 Zeitstunden
Verteidigung der Bachelor-Thesis = 0,5 bis 0,75 Zeitstunden
Gesamter Workload = max. 8,75 Zeitstunden
Inhaltliche Verbindung zu anderen Lehrveranstaltungen im Modul: Die Anfertigung und fristgerechte Einreichung der Bachelor-Thesis ist Voraussetzung für die mündliche Prüfung, die sog. Verteidigung der Thesis.
Prüfungsform:
Beschreibung: In die Bewertung der Bachelor-Thesis fließt auch die mündliche Bachelor-Abschlussprüfung (meist ›Verteidigung‹ genannt) ein. Sie dauert 30 bis max. 45 Minuten und soll verifizieren, dass die Arbeit inhaltlich vom Studierenden verfasst wurde. In der Regel findet sie vier bis acht Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit statt.
Die ›Verteidigung‹ dient der Überprüfung und Bestätigung der Endnote der Bachelor-Thesis: Die vorläufige Note für die schriftliche Arbeit kann dabei maximal um einen Notenschritt nach oben oder unten korrigiert werden, z. B. von vorläufig 2,0 auf 1,7 oder 2,3. Es erfolgt also keine gesonderte Benotung der mündlichen Abschlussprüfung. Weitere Informationen zur Bachelorprüfung finden sich in der SPO Teil A (Allgemeiner Teil) §§ 22–31 sowie im Internet unter ›Hinweise zur Abschlussarbeit‹: https://www.hdm-stuttgart.de/intranet/iformulare/formular20150708201809/formularDownload.

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